Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen und Änderungen, die der Kunde am Vertrag vorzunehmen beabsichtigt, sind ungültig, ausgenommen das schriftliche Einverständnis unserer Firma liegt vor.
  2. Verträge werden nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens unserer Firma abgeschlossen. Die Angebote haben eine maximale Geltungsdauer von 30 Tagen. Ergänzungen und Zusätze müssen schriftlich niedergelegt werden. Jeder Änderungswunsch ist als abgelehnt zu betrachten, wenn er nicht ausdrücklich von uns akzeptiert wird.
  3. Absichtserklärungen von oder gegenüber Vertretern und/oder Mitarbeitern sowie Vereinbarungen zwischen diesen sind nur dann gültig und bindend, wenn sie von den Vertragspartnern schriftlich bestätigt werden.
  4. Maße, Illustrationen, Zeichnungen, Preise, Zahlungsbedingungen sowie jedes weitere Element, einschließlich Kataloge, Rundbriefe, Werbeprospekte und Preislisten, sind nicht verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

II. Lieferung. Gefahrübergang

  1. Das Transportrisiko geht an den Kunden über sobald die Ware unser Lager oder Werk verlässt; beziehungsweise, falls die zur Verfügung gestellte Ware nicht abgeholt wird, wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden zeitlich verschoben.
  2. Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung der versandten Ware. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden kann die Ware versichert werden. Schadensersatzforderungen gegen Dritte und/oder Versicherungsgesellschaften werden von uns ab diesem Moment an den Kunden übertragen. Der Kunde akzeptiert diese Übertragung. Jegliche weitere Forderung uns gegenüber ist ausgeschlossen.
  3. Sollten wir von unregelmäßiger Bezahlung oder einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden erfahren, zum Beispiel von einem Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen die Vorauszahlung oder Lieferung per Nachnahme zu verlangen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  5. Die Lieferfristen sind als rein indikativ zu betrachten. Sie sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Fristen gelten ab dem Datum der definitiven Festlegung aller Details des Auftrags, und in keinem Fall vor dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferzeiten verlängern sich aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel oder Einschränkungen beim Import oder Export oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns oder unseren Partnerunternehmen die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, und zwar während der gesamten Zeit dieser Verhinderung sowie einen angemessenen Zeitraum, um die Produktion wieder aufzunehmen. Was den noch nicht ausgeführten Teil betrifft, steht es uns frei, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Im Fall von Versorgungsdefiziten können wir teilweise oder ganz vom Vertrag zurücktreten ohne in irgendeiner Weise zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.
  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die Lieferfristen entsprechend der Dauer des Verzugs verlängert. Bei verspäteter Lieferung, kann der Kunde nach der schriftlichen Festlegung eines angemessenen Termins für die Lieferung, vom Vertrag zurücktreten, vorausgesetzt, dass bei Ablauf dieser Frist die Ware noch nicht versandt wurde.
  8. In jedem Fall ist eine Entschädigung für Verspätungen bei der Lieferung ausgeschlossen, solange diese nicht auf Vorsatz oder schwere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

III. Preise. Bezahlung

  1. Ausgenommen anderslautende Vereinbarungen, gelten die Preise unserer Preisliste (zzgl. MWS), frei Roverè della Luna.
  2. Im Falle von Angeboten in ausländischer Währung behalten wir es uns vor, die Preise an die aktuellen Wechselkurse anzupassen, auch wenn die Lieferung noch nicht vollends erfolgt ist, falls der EURO oder die ausländische Währung Schwankungen unterliegen sollte.
  3. Die Preise können Änderungen unterliegen, wenn der Kunde Veränderungen der Bestellung wünscht. Ausschlaggebend für unsere Preise sind diejenigen unserer Zulieferer, die Münzparität und die Einfuhrzölle im Moment des Angebots. Eine Preisänderung ist überdies auch dann möglich, wenn zwischen dem Datum des Vertrags und dem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. In diesem Fall gelten die Preise vom Tag der Lieferung. Bei einer Lieferung innerhalb von 4 Monaten gelten die Preise vom Tag des Vertragsabschlusses.
  4. Ausgenommen anderslautende Vereinbarungen hinsichtlich des Versands, wird die übliche Verpackung verwendet. Spezielle Verpackungen, insbesondere für den Transport auf dem See- oder Luftweg, etc., sind nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und bei Übernahme der Kosten möglich.
  5. Falls die Abnahme der vereinbarten Menge unterbleibt, sind alle Preisnachlässe, Rabatte und Sonderbedingungen rückwirkend hinfällig.
  6. Die Lieferungen müssen spätestens 60 Tage ab Erhalt der Rechnung netto bezahlt werden.
  7. Bei verspäteter Zahlung (auch wenn Tratten, Schecks oder Wechsel ausgestellt wurden), werden Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Diskontsatz erhoben.
  8. Im Fall von Verzug, Konkurs, Vergleichsverfahren oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation, steht es uns frei, die unverzügliche Bezahlung aller unserer Forderungen zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind.
  9. Die Kompensation mit Forderungen, die dem Kunden zustehen, wird nur dann akzeptiert, wenn es sich um unbestrittene Forderungen oder von einem Gericht gebilligte, rechtskräftige Forderungen handelt.
  10. Ungenauigkeiten beim Rechnungsbetrag müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden, sonst gilt die Rechnung als angenommen. Die nicht oder nur teilweise erfolgte Bezahlung stellt in jeder Hinsicht eine Nichterfüllung dar und befreien uns von jeglicher Verpflichtung oder Lieferfrist; sie stellt außerdem eine ausdrückliche Genehmigung dar, eine Tratte mit den Kosten auszustellen, unbeschadet aller anderen Rechte oder Maßnahmen.
  11. Keine Art von Vorbehalten, auch berechtigte, geben dem Kunden das Recht, die Zahlung auszusetzen (solve et repete).
  12. Die etwaige Annahme von Wechseln oder Schecks bedeutet keine Schuldumwandlung und stets gilt „Eingang vorbehalten“. Sie stellt keine Veränderung des Erfüllungsortes dar.

IV. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises besteht der Eigentumsvorbehalt und die Ware kann weder veräußert noch verpfändet werden. Wir sind unverzüglich von jeglicher Pfändung oder Beschlagnahme in Kenntnis zu setzen.

V. Garantie und Reklamationen

  1. Wir gewähren eine Garantie von 3 (drei) Monaten.
  2. Mit der Annahme der Ware bestätigt der Kunde die Qualität und Quantität der erworbenen Ware. Verluste oder Beschädigungen müssen unverzüglich auf dem Lieferschein vermerkt werden. In Ermangelung dieses Vermerks, können Reklamationen nicht angenommen werden. In jedem Fall können keine Reklamationen angenommen werden, die später als 8 Tage nach der Lieferung eingehen; hinsichtlich versteckter Mängel müssen sie innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung erfolgen, als Einschreiben.
  3. Der Einsatz oder Gebrauch der Ware schließt jede Möglichkeit der Reklamation seitens des Kunden aus.
  4. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz der fehlerhaften Ware. Jede weitere Entschädigungsforderung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haften nicht für etwaige direkte und/oder indirekte Beschädigungen.
  5. Die Kosten für den Versand der reklamierten Ware gehen zu Lasten des Kunden. Die zurückgegebene Ware wird nur dann von uns angenommen, wenn die Rücksendung mit unserem Einverständnis und ohne Transportkosten erfolgt.

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Roverè della Luna in der Region Trentino.
  2. Für alle Streitigkeiten, auch im Zusammenhang, einigen sich die Parteien auf die alleinige Zuständigkeit des Gerichts Trient.

VII. Teilnichtigkeit

Die Nichtigkeit oder Annullierbarkeit einzelner Klauseln bedingt keine Nichtigkeit oder Annullierbarkeit der verbleibenden Klauseln des Vertrags.